Unfallversicherung
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Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und Beruf. Worauf du achten solltest und ob eine Unfallversicherung für dich sinnvoll ist, erfährst du in diesem Beitrag.

1.) Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

Eine Unfallversicherung braucht nicht jeder. Versichert ist ein sehr eingegrenztes Lebensereignis. Die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu erleiden, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) führt, ist eher gering. Wenn etwas passiert, kann dies aber durchaus existenzbedrohend sein. Wer noch jung und erwerbsfähig ist, keine hohen Rücklagen oder andere Absicherungen für die Existenzsicherung hat, der sollte eine Unfallversicherung abschließen. Auch wer eher ein aktives Leben führt, beruflich gefährdet ist, gerne Abenteuerurlaub macht, sportlich oder handwerklich sehr aktiv ist, sollte eine Unfallversicherung abschließen. Also jeder, der einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist. Dazu zählen auch Kinder, bei denen schnell mal etwas passieren kann. Da die Versicherung eine Einmalleistung ist, soll durch die Zahlung vor allem der neue Lebensumstand finanziert werden. Also Hilfsmittel wie z.B. ein Rollstuhl oder ein Umbau des Fahrzeugs bzw. der Wohnung. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, der kann sich alternativ auch durch eine Unfallversicherung seine Existenz absichern. Diese greift, anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, aber nur im Falle eines Unfalls. Dafür ist der Beitrag deutlich geringer. Die Versicherungssumme sollte dann möglichst hoch gewählt werden.

2.) Leistet die Unfallversicherung auch wenn bereits eine Erkrankung vorliegt?

Wichtig ist, dass man bei Vertragsabschluss eventuelle Gesundheitsfragen bzw. Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantwortet. Hier kann es passieren, dass einige Versicherungen den Abschluss komplett ablehnen oder Leistungen einschränken. Kommt es zu einem Unfall, wird in jedem Fall eine Erkrankung, auch wenn diese später erst Eintritt, mit berücksichtigt. Das heißt es wird ermittelt wie hoch der Anteil der Vorerkrankung an dem Unfall bzw. dessen Folgen ist. Die Leistung wird dann je nach Mitwirkungsgrad anteilig gekürzt. Die Kürzung erfolgt meist schon bei einem Mitwirkungsanteil von 25%. Bei guten Verträgen wird erst ab 50% gekürzt.

3.) Was und wann zahlt die Unfallversicherung?

Damit die Versicherung leistet, wird zunächst geprüft, ob der Unfallbegriff erfüllt ist. Ist das der Fall geht es darum, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität) vorliegt. Wer die Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchte, der muss neben der Schadenmeldung auch einen Arztbericht einreichen. Der Arztbericht muss die Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung aufgrund des Unfalls beinhalten. Dabei hat die Versicherung auch die Möglichkeit einen eigenen Arzt zu beauftragen, der ein entsprechendes Gutachten erstellt. Sobald die Funktionsunfähigkeit oder der Verlust der einzelnen Körperteile feststeht, wird anhand der Versicherungsbedingungen der Invaliditätsgrad in Prozent festgelegt. Dies gibt die sogenannte Gliedertaxe wieder. So kann der Verlust des Daumens z.B. eine Invalidität von 30% bedeuten. Eine teilweise Beeinträchtigung entsprechend der ärztlichen Feststellung mindert den Wert entsprechend. Ist der Daumen also zu 50% beeinträchtigt, werden statt 30% nur 15% berücksichtigt. Die Versicherung zahlt dann nach der Höhe der Versicherungssumme. Wurden 100.000€ versichert, bekommt der Versicherte bei 15% Invalidität eine Summe von 15.000€ ausgezahlt. Bei der Unfallversicherung können neben der Invalidätssumme diverse Zusatzleistungen mitversichert sein. Diese können dann zu zusätzlichen Leistungen führen. Nach einem Unfall sollten Sie daher in jedem Fall ihren Vertrag und die versicherten Leistungen prüfen.

4.) Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Invaliditätssumme) sein?

Die Versicherungssumme ist für die Unfallversicherung entscheidend. Unabhängig davon, ob man eher die kleinen Unfälle absichern möchte oder eine Vollinvalidität, empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 100.000€. Für Heranwachsende und Leute mit einem hohen Unfallrisiko, kann die Summe auch gerne 200.000€ betragen. Optional kann man zusätzlich eine sogenannte Progression vereinbaren. Diese vervielfacht ab 25% und ab 50% Invalidität die Versicherungssumme. Progressionen kann man in verschiedenen Größenordnungen abschließen. Üblich sind 225%, 350% und 500%. Wer sich eher vor kleinen Unfällen absichern möchte, der kann auf die Mehrleistung verzichten. Soll die Unfallversicherung die Existenz absichern, für den Falle der unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit, der sollte eine möglichst hohe Progression abschließen. So kann man sich bei einer Versicherungssumme von 200.000€ und einer Progression von 500% bei Vollinvalidität mit 1.000.000€ (1 Mio. Euro) absichern.

5.) Was sollte die Unfallversicherung beinhalten?

Unfälle sind nur versichert wenn ein Ereignis vorliegt, bei dem etwas von außen auf den Körper einwirkt. Eine Invalidität durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung (z.B. schweres Heben) ist demnach nicht versichert, in guten Verträgen aber mit abgedeckt. Ebenso versichern einige Tarife Invalidität aufgrund von Infektionen, Insektenstichen und Vergiftungen.  Neben der Versicherungssumme gibt es diverse Leistungsextras die entweder bereits enthalten sind oder gegen Mehrbeitrag vereinbart werden können. Sinnvoll sind Leistungen für Bergungskosten und kosmetische Operationen. Hier sollten mindestens 5.000€, besser 10.000€ jeweils abgesichert sein. Heutzutage sind diese Leistungen in vielen Verträgen enthalten. Viele Versicherungen leisten dann nicht, wenn ein Unfall unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten erfolgt. Ebenso verweigern einige Versicherungen die Leistung wenn ein Herzinfarkt oder Schlaganfall für den Unfall verantwortlich ist. Ein guter Vertrag sollte all diese Fälle nicht ausschließen.

6.) Macht eine Unfallrente Sinn?

Nein. Es werden immer wieder Unfallversicherungen verkauft die eine Unfallrente beinhalten. Dies bedeutet je nach Vertrag, dass bei einer Invalidität von z.B. 50% eine vereinbarte Unfallrente gezahlt wird. Der Beitrag für die Unfallrente ist gemessen an dem Risiko meist zu hoch. Es empfiehlt sich eher den Mehrbeitrag in eine separate Kapitalanlage anzulegen.

7.) Sollte man eine Todesfallsumme vereinbaren?

Wichtig zu wissen: Die Unfallversicherung leistet nur dann wenn eine Invalidität vorliegt, nicht aber wenn der Versicherte stirbt. Dafür kann man optional eine Todesfallleistung vereinbaren. Diese soll vor allem die Bestattungskosten absichern. Das ist jedoch wenig sinnvoll, denn: Die Todesfallleistung wird nur bei Tod infolge eines Unfalls fällig. Für jede andere Todesursache zahlt die Versicherung keinen Cent. Wer sein Ableben versichern möchte um seine Angehörigen nicht zu belasten, der sollte lieber über eine andere Kapitalanlage wie eine Risikolebensversicherung nachdenken. Einen Vorteil hat die Todesfallsumme dennoch: Die Versicherungen zahlen meist einen Vorschuss in Höhe der Todesfallsumme wenn die Invalidität noch ermittelt wird. Dies kann unter Umständen bis zu einem Jahr dauern. Der Beitrag für die Todesfallleistung ist sehr gering und kann daher eine Überlegung wert sein. Wer die Todesfallsumme für die Übergangsleistung vereinbaren möchte, der sollte mindestens 10.000€ wählen.

8.) Ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu empfehlen?

Es lässt sich super verkaufen: Man schließt eine Unfallversicherung ab und wenn nichts passiert, bekommt man die eingezahlten Beiträge zurück. Was so fair klingt ist jedoch nicht zu empfehlen. Die Verträge sind meist sehr teuer, unflexibel und wenig lukrativ aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten. Man kauft hier streng genommen zwei Produkte und der Beitrag ist deutlich höher als für eine gewöhnliche Unfallversicherung. Einerseits wird der Beitrag genutzt für den Unfallversicherungsschutz, zum anderen zahlt man für die Kapitalbildung. Den Mehrbeitrag sollte man besser separat anlegen, dann bekommt man meist deutlich mehr raus und ist flexibler.

9.) Ist eine Dynamik sinnvoll?

Die Unfallversicherung kann man optional mit einer Dynamik zwischen 1% und 10% abschließen. Die Versicherungssumme, aber auch der Beitrag steigen jährlich automatisch um den gewählten Prozentsatz. Man sollte von Anfang an besser eine ausreichende Versicherungssumme wählen. Zudem sinkt bei steigendem Alter eher der Kapitalbedarf als das er steigt. Daher ist eine Dynamik nicht zu empfehlen.

10.) Was ist mit Krankenhaustagegeld?

Auch darauf sollte man verzichten. Denn auch hier gilt: Die Leistung gibt es nur bei Krankenhausaufenthalten infolge eines Unfalls. Den Mehrbeitrag sollte man aufgrund des geringen Risikos daher besser separat anlegen. Für wen es wichtig ist bei einem Krankenhausaufenthalt einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, z.B. für Selbstständige, empfiehlt sich eher eine gewöhnliche Krankentagegeldversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung – die zahlen neben Unfällen auch bei Krankheiten.