Auslandsschutz
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Bei einem Unfall im Ausland ist der Urlaub schnell ruiniert. Wer Geschädigter bei einem Auslandsunfall ist, muss sich mit den örtlichen Gesetzen und Versicherungen auseinandersetzen. Um das zu vermeiden, gibt es den Auslandsschutz in der Kfz-Versicherung.

Was ist der Auslandsschutz in der Kfz-Versicherung?

Der Auslandsschutz, auch Auslandsschadenschutz genannt, ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung. Es ist ein Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei dem meisten Gesellschaften optional zubuchbar.

Wer im Ausland mit seinem versicherten Fahrzeug bei einem Unfall geschädigt wird, muss sich auch mit den ausländischen Verursachern und den fremden Versicherern auseinandersetzen um seine Ansprüche durchzusetzen. In den europäischen Ländern gibt es außerdem unterschiedliche Regelungen beim Schadensersatzrecht und unterschiedliche Deckungssummen.

Mit dem Auslandsschutz wird man so gestellt, als wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre und der Unfallgegner die gleiche Versicherung wie man selbst hat. Anstatt sich mit der ausländischen Versicherung auseinanderzusetzen, kann man sich an seine eigene Versicherung wenden, die den Schaden nach deutschem Recht reguliert.

Was kostet der Auslandsschutz?

Das ist bei jedem Versicherer und jedem Tarif ganz unterschiedlich. Oftmals liegen die Preise zwischen 20 Euro und 50 Euro pro Jahr.

Für wen ist der Auslandsschadenschutz sinnvoll?

Der Auslandsschadenschutz ist nur für Fahrten im Ausland sinnvoll. Daher sollte man bei einer geplanten Auslandsreise darüber nachdenken, einen Auslandsschutz zu buchen. Dies empfiehlt sich spätestens dann, wenn man öfter im Ausland unterwegs ist oder Länder bereist, dessen Sprache man nicht ausreichend beherrscht um seine Ansprüche durchzusetzen. Da die Gesetze zum Schadenersatz und der Versicherungsschutz in einigen süd- und osteuropäischen Ländern nicht den deutschen Standards entsprechen, sollte man auch hier einen Auslandsschutz vereinbaren.