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Jedes Jahr im Herbst ist die Zeit für Vergleich und Wechsel der Kfz-Versicherung. Viele wollen sparen. Aber es gibt auch böse Fallen und bei der neuen Versicherung zahlt man plötzlich viel mehr als vorher. Hier erfährst du die Tücken beim Vergleich und Wechsel.

Vergleiche nur identische Angaben

Ein ehrlicher Vergleich ist nur dann gegeben, wenn du stets exakt die gleichen Inhalte und Merkmale angibst, die du vergleichen möchtest. Die Leistungen sollten identisch sein. Aber auch deine Tarifmerkmale. Hat z.B. dein aktueller Vertrag eine Jahresfahrleistung von 15.000 km pro Jahr, du fährst aber nur noch 9.000 km und gibst diese beim Preisvergleich an? Oder hast du aktuell einen Tarif ohne Werkstattbindung und vergleichst Tarife mit Werkstattbindung? Logisch, dass deine Versicherung dir dann viel zu teuer erscheint. Wenn sich deine persönlichen Merkmale und Anforderungen ändern, frage zunächst bei deinem Versicherer nach, welcher neue Preis sich daraus im Folgejahr ergibt. Und nur diesen Preis solltest du dann auch vergleichen.

Nur der Preis zum Folgejahr zählt

Auch wenn sich bei dir nichts ändert, so ändert sich vermutlich deine Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse oder Typklasse und dein Versicherer könnte Tariferhöhungen vornehmen. Merkmale, die sich erheblich von deinem diesjährigen Beitrag unterscheiden können. Du solltest daher vor einem Vergleich grundsätzlich deinen Beitrag für das Folgejahr in Erfahrung bringen. Entweder wartest du die Rechnung ab oder fragst aktiv nach.

Frage deinen Versicherer nach einem Tarifwechsel

Aufgrund der Wettbewerbssituation sind Tarife, die zum 01.01. eines Jahres beginnen, meist günstiger als im Jahresverlauf. Außerdem gibt es bei älteren Tarifen regelmäßige Tarifanpassungen, also Preiserhöhungen. Es lohnt sich daher oftmals vor einem Vergleich bei deinem Versicherer nach einem Tarifwechsel zu fragen. Dann kannst du schauen, ob sich der Aufwand für einen Wechsel überhaupt noch lohnt. Bist du Kunde einer Onlineversicherung, dann kannst du einen Tarifwechsel auch selbst durchrechnen und bei Bedarf beantragen.

Achtung beim Wechsel: Die Tücken der Schadenfreiheitsklasse

1.) Wechsel nach Schäden im laufenden Jahr

Nichts ist bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung schlimmer als sich die Schadenfreiheitsklasse zu ruinieren. Ist im laufenden Jahr ein belastender Schaden in der Haftpflicht oder Vollkasko eingetreten, spielt es keine Rolle wie die aktuelle Versicherung den Schaden stufen wird. Denn sie tut es gar nicht, wenn man zu einem anderen Versicherer wechselt. Stattdessen meldet die bisherige Versicherung die bisherige Schadenfreiheitsklasse und den belastenden Schaden der neuen Versicherung. Es gelten dann ausschließlich die Bedingungen der neuen Versicherung für die Stufung. Wer aktuell z.B. die Vollkasko mit Schadenfreiheitsklasse 12 hat, wird im Folgejahr, je nach der gewählten Versicherung in die Klasse 7, 5 oder gar 3 zurückgestuft. Wer hier um bis zu 4 Jahre schlechter gestuft wird, zahlt über Jahrzehnte höhere Beiträge und wird bei einem weiteren Schaden noch höher belastet.

2.) Wechsel nach Sondereinstufungen / günstigen Ersteinstufungen

Wenn du zu Beginn deiner Versicherung nicht mit der Schadenfreiheitsklasse 0 oder 1/2 gestartet bist, dann hast du eine Sondereinstufung von deiner Versicherung erhalten. Das Problem: Sondereinstufungen werden bei einem Versichererwechsel nicht übertragen. Wer also zu Beginn 2, 4 oder 6 schadenfreie Jahre erhalten hat, der muss damit rechnen, dass die neue Versicherung diese nicht berücksichtigt und abziehen wird. Das führt zu deutlich höheren Preisen als beabsichtigt. Um das zu vermeiden, solltest du bei deinem Versicherer fragen welche reale Schadenfreiheitsklasse (ohne Sondereinstufung) hinterlegt ist. Denn nur dieser Wert wird auch dem neuen Versicherer bestätigt. Manche Versicherer übernehmen allerdings auch Sondereinstufungen, diese müssen aber manuell beantragt werden und die genauen Bedingungen sollte man auch vorher mit der neuen Versicherung abklären.

3.) Wechsel nach Schäden mit Rabattschutz

Wenn du vor Jahren oder im aktuellen Jahr einen Schaden mit Rabattschutz hattest, dann  hattest du Glück im Unglück. Dein Vertrag wurde durch den Rabattschutz nicht schlechter gestuft. Leider gilt das aber nur für die bisherige Vertragsbeziehung. Denn die durch den Rabattschutz geschützte Schadenfreiheitsklasse wird nur als Sondereinstufung geführt. Deine Versicherung hat dich im Hintergrund aber tatsächlich zurückgestuft und teilt auch nur diesen Wert der neuen Versicherung mit. Der Rabattschutz verliert bei einem Wechsel also rückwirkend seine Gültigkeit. Die Folgen sind deutlich schlechtere Schadenfreiheitsklassen und höhere Beiträge über viele Jahre. Auch hier gilt wie unter Punkt 2: Frage deine aktuelle Versicherung vor einem Wechsel welche SF-Klasse bestätigt wird. Einige Versicherungen sind auch hier bereit die bisherige Schadenfreiheitsklasse auf Antrag als Sondereinstufung fortzuführen. Die genauen Bedingungen sollte man vorher verbindlich abklären.

4.) Wechsel von Altverträgen vor 2012

Wenn du deine Kfz-Versicherung vor 2012 abgeschlossen hast ist es wahrscheinlich, dass du noch einen Tarif mit der Struktur der alten Schadenfreiheitsklasse hast. Dort ist der höchste Rabatt mit 25 schadenfreien Jahren erreicht. Wer die 25 erreicht oder erreicht hat, profitiert automatisch von einem Rabattretter. Den gibt es für Verträge nach 2012 und den neuen Schadenfreiheitsklassen nicht mehr. Wer sich also in einem alten Vertrag mit Rabattretter befindet, sollte abwägen, ob die Ersparnis bei einem Wechsel den Verlust des Rabattretters rechtfertigt. Weitere Infos: Rabattschutz vs. Rabattretter wo ist der Untschied?

Welche negativen Erfahrungen hast du schon einmal bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erlebt? Schreibe deine Erfahrungen in die Kommentare.