Werkstattbindung
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Mit der Werkstattbindung, auch Kasko-Service oder Kasko-Select genannt, kann man viel Geld sparen. Welche Vor- und Nachteile hat die Werkstattbindung?

Was ist die Werkstattbindung?

Die Werkstattbindung ist ein Tarifbestandteil in der Kfz-Versicherung. Sie findet ausschließlich Anwendung bei Schäden in der Teilkasko und Vollkasko. Wer einen Tarif mit Werkstattbindung abschließt, der überlässt seinem Versicherer die Wahl der Werkstatt bei einem Schadenfall. Es handelt sich dabei um Werkstätten, mit denen der Versicherer zusammenarbeitet, sogenannte Partnerwerkstätten.

Welche Vorteile hat die Werkstattbindung für den Kunden?

Die Versicherer lassen sich immer mehr einfallen, um den Kunden von der Werkstattbindung zu überzeugen. Wesentliche Vorteile sind Folgende:

RabattGarantieTransportserviceErsatzwagenQualitätSchnelle Regulierung
Der Hauptvorteil der Werkstattbindung: Man spart Geld. Im Schnitt geben die Versicherer 15% bis 20% Rabatt auf die Kaskoversicherung.
Viele Versicherer geben auf die Reparaturen eine mehrjährige Garantie. Diese liegt meist zwischen 3 und 6 Jahren. Eine eventuelle Herstellergarantie übernimmt der Versicherer meist.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder der Unfallort weit von der Werkstatt entfernt (z.B. 25km) übernehmen viele Versicherer die Kosten für das Abholen des Fahrzeugs. Nach der erfolgten Reparatur wird das Fahrzeug wieder vor die Haustür gestellt.
Für die Dauer der Reparatur erhält man bei einigen Versicherungen einen kostenlosen Ersatzwagen oder zahlt eine günstige Tagespauschale (z.B. 30€) für die Dauer der Reparatur. 
Den Versicherern ist ein positives Image der Werkstattbindung sehr wichtig. Partnerwerkstätten müssen daher meist viele technische und qualitative Standards erfüllen, die von Sachverständigen regelmäßig kontrolliert werden. Kunden erhalten zudem die Möglichkeit, ein Feedback zur Werkstatt zu geben. Die Messlatte liegt hoch – sinkt die Zufriedenheitsquote, riskiert die Werkstatt den Ausschluss aus dem Partnernetzwerk.
Durch die Partnervereinbarungen zwischen Versicherer und Werkstatt erfolgt die Regulierung meist besonders schnell. Es erfolgt auch eine direkte Abrechnung mit der Werkstatt. Der Kunde muss also nicht in Vorleistung gehen.

Welche Nachteile hat die Werkstattbindung?

Man überlässt dem Versicherer die Wahl der Werkstatt, kann also nicht frei entscheiden wo die Reparatur erfolgt. Wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss mit teuren Vertragsstrafen rechnen. Wer sich den Schaden auszahlen lassen will anstatt zu reparieren, der bekommt meist weniger Geld, da der Versicherer mit den günstigen Stundenpreisen der Partnerwerkstätten rechnet.

Welchen Vorteil hat das Versicherungsunternehmen?

Mit den Partnerwerkstätten haben die Versicherer sehr günstige Stundenverrechnungssätze vereinbart. So kann es sein, dass für eine Reparaturstunde statt 120€ lediglich 86€ vereinbart wurden. Außerdem werden weitere Nebenkosten wie die Verbringung oder Ersatzteilzuschläge nicht oder nur teilweise berechnet. Eine enorme Ersparnis, schon bei kleineren Schäden. Die Werkstätten freuen sich im Gegenzug über volle Auftragsbücher.

Kann ich eine Werkstatt aussuchen bzw. mich auf eine Werkstatt festlegen?

In den Vertragsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherer in einem Schadenfall die Wahl der Werkstatt übernimmt. Diese kann der Versicherer frei bestimmen. Sich vorab auf eine Werkstatt festzulegen ist nicht möglich. In der Regel hat man bei der Schadenaufnahme die Möglichkeit eine Werkstatt aus dem Partnernetzwerk zu wählen, ein Anspruch auf diese Wahl besteht nicht.

Was sollte man bei einem Schadenfall und Werkstattbindung tun?

Wer eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung vereinbart hat, der sollte stets seinen Versicherer vor einer Werkstattbeauftragung anrufen. Der Versicherer entscheidet wo repariert werden darf.

Was passiert, wenn man keine Partnerwerkstatt beauftragt?

Wer einen Tarif mit Werkstattbindung hat und seine Werkstatt selbst bestimmt, der begeht einen Vertragsbruch. Die Folgen regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen individuell. Übliche Vertragsstrafen sind erhöhte Selbstbeteiligungen. So wird neben der vereinbarten Selbstbeteiligung ein zusätzlicher Betrag einbehalten oder die Reparaturkosten werden nur anteilig übernommen. Oftmals liegt der zusätzliche Eigenanteil bei 15% der Reparaturkosten. Zusätzlich machen einige Versicherungen davon Gebrauch, den Vertrag anschließend zu kündigen.

Beispiel:
Ein Versicherungsnehmer hat eine Vollkasko mit 300€ Selbstbeteiligung und Werkstattbindung vereinbart. Ein Schaden in Höhe von 5.000€ Reparaturkosten tritt ein. Der Versicherte wählt seine Werkstatt selbst aus. Die Kfz-Versicherung sieht eine Vertragsstrafe von 15% der Reparaturkosten vor – das sind in diesem Beispiel 750€. Mit der vereinbarten Selbstbeteiligung von 300€ muss der Versicherungsnehmer insgesamt 1.050€ selbst zahlen. Außerdem macht die Versicherung von Ihrem Recht Gebrauch, die Kaskoversicherung zu kündigen.

 

Ist die Werkstattbindung sinnvoll?

Der Beitragsrabatt, die Service-Leistungen und unkomplizierte Regulierung sprechen eindeutig für eine Werkstattbindung – sofern es einem egal ist, welche Werkstatt repariert.

Wer sich an seine Stammwerkstatt gebunden fühlt oder grundsätzlich nur Werkstätten in direkter Nähe oder Markenwerkstätten bevorzugt, für denjenigen ist die Werkstattbindung nicht die richtige Wahl.