EVB-Nummern

Du möchtest ein neues Auto anmelden, ummelden oder ziehst in einen anderen Ort? Dann brauchst du eine EVB-Nummer. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer besteht aus 7 Ziffern und Buchstaben. Jeder Kfz-Versicherer in Deutschland kann eVB-Nummern vergeben. Mit der eVB-Nummer kann der Kunde gegenüber der Zulassungsstelle nachweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz von einer Versicherung gewährt wird. Ohne diese Nummer ist eine Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs nicht möglich.

Eine eVB-Nummer ist personen- und zweckkgebunden, das heißt bei Erteilung der Nummer wird zuvor hinterlegt für welche Person, welche Fahrzeug- und Zulassungsart Versicherungsschutz gewährt wird. Hier ist darauf zu achten, dass die Daten exakt stimmen. Bei kleinen Abweichungen wie z.B. Schreibfehler in der Adresse oder einer falschen Fahrzeugart kann die Zulassungsstelle die Annahme und somit die Zulassung verweigern – in der Regel tut sie das auch. Meist hilft dann ein kurzer Anruf bei seinem Versicherer und man erhält schnelle eine neue eVB-Nummer bei der die korrigierten Daten hinterlegt sind. Die Übermittlung erfolgt nahezu in Echtzeit, ist bei der Zulassungsstelle also auch sofort abrufbar.

Wer braucht eine eVB-Nummer?

Jeder, der ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf sich zulassen möchte, benötigt von seiner Versicherung eine eVB-Nummer. Auch dann, wenn sich die Fahrzeugdaten ändern oder ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erfolgt. Auch für Saison- und Kurzzeitzulassungen ist eine eVB-Nummer erforderlich.

Ist ein Fahrzeug nicht versicherungspflichtig, benötigt man auch keine eVB-Nummer.

Welcher Versicherungsschutz gilt mit einer eVB-Nummer?

Mit Erteilung und Einlösung der eVB-Nummer, gewährt der ausgebende Versicherer Schutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Es sind also nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt, keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Möchte man sein Fahrzeug mit Teil- oder Vollkasko versichern, sollte man das vor Erteilung der eVB-Nummer mit seinem Versicherer verbindlich abklären. Viele Versicherer bestehen darauf, dass vor Ausgabe der eVB-Nummer ein kompletter Antrag für die Versicherung gestellt wird und übernehmen dann mit dem Tag der Zulassung auch den Versicherungsschutz gemäß Antrag. Dies ist meist auch online oder telefonisch möglich.

Wie bekommt man eine eVB-Nummer?

Der gewöhnliche Weg geht über die deutschen Kfz-Versicherer.

Möchte man ein Fahrzeug neu versichern, kann man sich an einen beliebigen Kfz-Versicherer wenden, oder an einen Makler, der die Wahl der Versicherung für einen übernimmt. In jedem Fall sollte man vor Erteilung der eVB-Nummer abklären, welche Kosten für den gewährten Versicherungsschutz entstehen. Um das zu ermitteln, sollten die genauen Fahrzeugdaten bekannt sein.

Möchte man hingegen umziehen in eine andere Stadt bzw. in einen anderen Zulassungsbezirk oder ändern sich die Fahrzeugdaten, dann benötigt man eine eVB-Nummer von seinem aktuellen Kfz-Versicherer. Ein kurzer Anruf genügt.

Braucht man ein Dokument der Versicherung oder genügt die Nummer?

Es reicht völlig aus, wenn man die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle nennt. Diese muss nicht schriftlich vorgelegt werden. Wenn man sich die Nummer auf einem Zettel notiert oder als SMS dabei hat, ist das ausreichend.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Mit dem Einlösen der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle wird ab diesem Tag Versicherungsschutz gewährt. Die ausgebende Versicherung berechnet in der Regel ab diesem Tag den Versicherungsbeitrag gemäß der Tarifbedingungen bzw. gemäß dem gestellten Versicherungsantrag.

Für den Versicherungsschutz eines Kurzzeitkennzeichen berechnen einige Versicherungen einen Pauschalbeitrag (ca. 20€-80€). Den genauen Betrag sollte man vorher mit seiner Versicherung abklären. Folgt anschließend eine gewöhnliche Zulassung, verzichten einige Versicherungen auf den Pauschalbeitrag für die Kurzzeit-eVB und berechnen die einzelnen Tage ab Zulassung nach dem gestellten Versicherungsantrag.

Wie lange ist eine erteilte eVB-Nummer gültig?

Für gewöhnlich ist eine erteilte eVB-Nummer für 6 Monate gültig. Innerhalb von diesem Zeitraum kann die Nummer bei der Zulassungsstelle aktiviert werden. Versicherer haben allerdings auch die Möglichkeit einen kürzeren Gültigkeitszeitraum zu hinterlegen.

Hat jeder Anspruch auf Erteilung einer eVB-Nummer?

Aufgrund des in Deutschland bestehenden Versicherungspflichtgesetzes dürfen versicherungspflichtige Fahrzeuge nicht ohne Haftpflichtversicherungsschutz zugelassen und im Straßenverkehr eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass jeder Kfz-Versicherer verpflichtet ist Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung zu erteilen. Demzufolge hat jeder einen Anspruch auf eine eVB-Nummer, der auch ein Fahrzeug zulassen darf  – aber auch hier gibt es Ausnahmen:

Ein Versicherer darf die Erteilung einer Versicherungsbestätigung unterlassen, wenn das Vertragsverhältnis zu dem Versicherungsnehmer nicht einwandfrei ist oder war. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer zuvor aufgrund von Schäden, Betrug oder Nichtzahlung gekündigt wurde oder sich aktuell in Beitragsverzug befindet. Wer sich in dieser Situation befindet, der muss sich an eine andere Versicherungsgesellschaft wenden.

Zwar hat grundsätzlich jeder Anspruch auf die gesetzliche Haftpflichtversicherung, die Vertragsgestaltung kann jeder Versicherer aber frei gestalten. So kann es passieren, dass Leute mit negativer Bonität keine Zusatzleistungen wie z.B. eine Kaskoversicherung erhalten und nur die jährliche Zahlungsweise nutzen können.